Torsten Schrimper

Zwei Prozent Umsatzrendite. Und die kleinsten Büros machen im Schnitt Verlust.

Das steht nicht in einem Meinungsbeitrag, sondern im Reisebürobarometer des Deutschen ReiseVerbandes — ausgewertet über 1.031 Reisebüros für das Geschäftsjahr 2024.

Das heißt nicht, dass es nicht geht. Es heißt, dass die Rechnung vorher stimmen muss und dass die Betriebsgröße über Gewinn oder Verlust entscheidet. Diese Seite zeigt, woran das liegt — und welche Form der Gründung heute die bessere Rechnung hat.

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Die Reihenfolge, die Geld spart

  1. 1 Entscheiden, ob Du wirklich ein Ladengeschäft brauchst — oder ob das mobile Modell zu Deiner Rechnung passt.
  2. 2 Klären, ob Du reiner Vermittler bleibst. Wer eigene Pakete schnürt, wird Veranstalter und muss absichern.
  3. 3 Rechnen, wie viel vermittelten Umsatz Du brauchst, damit bei rund zehn Prozent Provision etwas übrig bleibt.
  4. 4 Erst dann über Kooperation, Systemanschluss und Ladenfläche entscheiden.

Schritt eins ist heute eine andere Frage als noch vor zehn Jahren.

Die Zahlen, die zuerst kommen müssen

Ein Reisebüro setzt viel um und verdient wenig

Das Reisebürobarometer 2025 des Deutschen ReiseVerbandes, erstellt mit Dr. Fried & Partner, wertet 1.031 Reisebüros und 1.441 mobile Reiseberatungen für das Geschäftsjahr 2024 aus. Die wichtigsten Werte:

Vermittelter Umsatz je Betrieb (rund 70 % der Büros) 1,3–3,3 Mio. €
Gesamterlöse der Mehrheit der Betriebe 146.000–350.000 €
Umsatz je Vollzeitkraft rund 900.000 €
Anteil klassischer Touristik an den Provisionserlösen nahezu 90 %
Serviceentgelte am Gesamterlös, Durchschnitt rund 10 %
Umsatzrendite, Durchschnitt aller Büros rund 2 %
Umsatzrendite nach Betriebsgröße 0,4 % bis 2,5 %
Durchschnittsumsatz mobiler Reiseberater rund 250.000 €

DRV-Reisebürobarometer 2025 mit Dr. Fried & Partner, Geschäftsjahr 2024.

Der Satz, der beim Gründen zählt

„Besonders Kleinstbetriebe geraten dadurch unter Druck und verzeichneten im Durchschnitt erneut ein negatives Betriebsergebnis." Hauptursache seien steigende Personal- und Raumkosten, die das Umsatzwachstum übersteigen.

Eine Neugründung startet definitionsgemäß in der kleinsten Größenklasse. Wer hier gründet, gründet in die Klasse hinein, die im Branchendurchschnitt Verluste macht — und muss zeigen, warum das im eigenen Fall anders ausgeht. Das ist keine rhetorische Frage, das ist die Frage, die auch eine Bank stellt.

Woher das Geld kommt — und wann

Die Grundprovision der Veranstalter liegt nach deren eigenen veröffentlichten Konditionen bei neun bis elf Prozent des Grundreisepreises; mit Staffeln und Zielprämien werden Spitzenwerte von zwölf bis dreizehn Prozent erreicht. Die Schwellen für die Zehn-Prozent-Grundprovision liegen je nach Veranstalter bei 80.000, 100.000 oder 130.000 Euro Jahresumsatz.

Der entscheidende Punkt ist aber nicht die Höhe, sondern der Zeitpunkt. Die Mehrzahl der Veranstalter zahlt die Provision erst nach der Abreise des Kunden — nicht nach der Buchung. Einige bieten inzwischen ein Wahlrecht an, teils mit Voraussetzung, dass die Anzahlung des Kunden eingegangen ist.

Die Branche begründet das offen: Eine Zahlung direkt nach der Buchung wäre „eine unsichere Liquidität", denn bei erhöhten Stornozahlen drohten „heftige Provisionsrückzahlungen". Und ein Reisebüro sei „auch nicht vor Insolvenz gewappnet".

Für Deine Planung heißt das: Zwischen der Buchung im Januar für den Sommerurlaub und Deinem Geldeingang können sechs Monate liegen. Und die Miete läuft monatlich.

Serviceentgelte — der Posten, der wächst

Im Branchenschnitt machen Serviceentgelte rund zehn Prozent des Gesamterlöses aus. Bei Betrieben mit mehr als 15 Millionen Euro Umsatz sind es fast ein Viertel, bei Kleinstbetrieben knapp neun Prozent.

Der Streit darüber läuft seit Jahren: Wer Beratung berechnet, riskiert, dass der Kunde danach online bucht. Die verbreitete Auflösung ist ein anrechenbares Entgelt — es entfällt oder wird gutgeschrieben, wenn gebucht wird.

Für die Kalkulation ist das mehr als ein Detail: Bei zwei Prozent Umsatzrendite ist ein zusätzlicher Erlösstrom ohne Wareneinsatz der wirksamste Hebel, den es gibt.

Die Weiche, die man nicht übersehen darf

Wer selbst zusammenstellt, ist Veranstalter — auch wenn der Kunde es sich gewünscht hat

§ 651a Absatz 2 BGB definiert die Pauschalreise als Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise. Und dann kommt der Halbsatz, der die Falle ist: Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn die Leistungen „auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden".

Die individuelle Zusammenstellung schützt also gerade nicht — sie ist der Regelfall der Bausteinreise. Die IHK warnt entsprechend: Ein vermittelnder Betrieb „kann schnell ungewollt zum Veranstaltungsunternehmen werden, wenn Reiseleistungen als Paket kombiniert oder bei der Vermittlung nicht korrekt vorgegangen wird". Maßgeblich ist, wie das Ganze aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden aussieht.

Was daraus folgt

Insolvenzsicherungspflicht nach § 651r BGB: Der Reisepreis darf vor Ende der Reise nur gefordert werden, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Absicherer klar und hervorgehoben genannt wurde. Nachgewiesen wird das mit einem Sicherungsschein.

Wie abgesichert wird

Seit dem 01.11.2021 grundsätzlich nur noch über einen Reisesicherungsfonds. Ausnahme für Anbieter mit weniger als zehn Millionen Euro Umsatz im letzten Geschäftsjahr: Für sie bleiben Versicherung oder Bankzahlungsversprechen möglich. Das Entgelt des Deutschen Reisesicherungsfonds sinkt zum 01.11.2026 von 0,5 auf 0,25 Prozent des absicherungspflichtigen Umsatzes.

Und die dritte Kategorie

Zwischen Vermittlung und Veranstaltung steht die „verbundene Reiseleistung" nach § 651w BGB — etwa wenn beim selben Kontakt zwei getrennt bezahlte Leistungen vermittelt werden oder binnen 24 Stunden gezielt eine zweite dazukommt. Auch daraus folgen Informations- und Insolvenzsicherungspflichten, und wer sie verletzt, haftet weitgehend wie ein Veranstalter.

Betriebswirtschaftliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Achtung bei Ratgebertexten im Netz: Viele zitieren noch § 651k BGB, die BGB-Informations­­­pflichten­­­verordnung oder eine 75-Euro-Grenze für Tagesreisen. Das ist seit der Reform von 2018 überholt — maßgeblich sind §§ 651a ff. BGB und Art. 250 EGBGB, und die Grenze für Tagesreisen liegt bei 500 Euro.

Wie der Markt gerade aussieht

Der Reisemarkt wächst, der stationäre Vertrieb nicht. Die Deutschen gaben im Touristikjahr 2025 die Rekordsumme von 87,9 Milliarden Euro für vorab gebuchte Urlaubsreisen aus, ein Plus von 5,4 Prozent; die Reiseveranstalter setzten 43,4 Milliarden Euro um, ein Plus von neun Prozent. Der Umsatz der stationären Reisebüros dagegen sank von 22,0 auf 21,0 Milliarden Euro (Deutscher ReiseVerband, „Zahlen und Fakten 2025", veröffentlicht am 11.03.2026).

Bei allen Reisen ab einer Übernachtung wurden 2025 rund 71 Prozent ausschließlich digital gebucht — vier Prozentpunkte mehr als im Vorjahr (Verband Internet Reisevertrieb, März 2026). Die Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen kommt auf einen Buchungsanteil der Reisebüros von 15 Prozent.

Aber: Über ein Drittel der Deutschen bucht den Haupturlaub nach wie vor mit persönlichem Kontakt zu einem Reiseverkäufer. Die Differenz zwischen diesen beiden Zahlen ist die eigentliche Nachricht — persönliche Beratung wird nachgefragt, das Ladengeschäft nicht unbedingt.

Wie viele Reisebüros es gibt, weiß übrigens niemand genau. Die letzte amtliche Zahl stammt von 2022: 6.700 Betriebe mit knapp 36.000 Beschäftigten (Statistisches Bundesamt). Verbands- und Datenbankangaben schwanken zwischen 6.000 und über 10.000, je nach Abgrenzung. Belegt ist die Richtung: 2019 zählte das Statistische Bundesamt noch 8.450 Betriebe. In Hessen ging die Zahl von 977 (2019) auf 752 zurück — rund 23 Prozent in wenigen Jahren.

Vier Wege, und einer davon rechnet sich heute anders

Mobiles Reisebüro

Der Durchschnittsumsatz liegt bei rund 250.000 Euro und damit in einer völlig anderen Größenordnung als beim stationären Büro — bei entsprechend niedrigeren Fixkosten. 97 Prozent des Umsatzes kommen aus klassischer Touristik. Angebunden wird entweder über eine Systemzentrale als Sammelagentur oder, seltener, über einen eigenen Agenturvertrag; im zweiten Fall ist die Vergütung dem stationären Büro meist gleichgestellt.

Die niedrigste Fixkostenschwelle

Ladengeschäft mit Kooperation oder Franchise

Der Regelfall: Schon 2016 waren 93 Prozent der Reisebüros an eine Kette, ein Franchise-System oder eine Kooperation gebunden. Der Grund ist wirtschaftlich — Sammelagenturen und Rahmenverträge bringen andere Konditionen als der Einzelvertrag. Die IHK rät ausdrücklich, den Franchisevertrag wegen der langfristigen Bindung vor der Unterschrift genau zu prüfen.

Bessere Konditionen, feste Bindung

Freies Ladengeschäft

Ohne Systembindung, mit voller Freiheit — und ohne die Konditionen, die über Rahmenverträge laufen. Bei einer Branchen-Umsatzrendite von rund zwei Prozent ist dieser Konditionsnachteil kein Detail.

Frei, aber teurer eingekauft

Übernahme eines bestehenden Büros

Die Branche steht vor einem Generationenwechsel; mehrere Kooperationen haben eigene Nachfolgeprogramme aufgelegt. Belastbare Zahlen zur Altersstruktur der Inhaber oder zu Kaufpreisen habe ich nicht gefunden. Was für diesen Weg spricht: Kundenstamm und Konditionen sind ab Tag eins da — und genau daran hängt bei zwei Prozent Rendite alles.

Umsatz ab dem ersten Tag

Was in keiner Statistik steht: Anschlussgebühren für Buchungssysteme, Kooperations- und Franchisegebühren, Ladenmieten, Versicherungsprämien. Diese Zahlen musst Du einzeln anfragen. Bei einer Umsatzrendite von zwei Prozent entscheidet genau diese Liste darüber, ob das Vorhaben trägt.

Was Du privat brauchst, rechnen

Häufige Fragen

Brauche ich eine Erlaubnis oder eine Ausbildung?

Nein. Weder für die Reisevermittlung noch für die Veranstaltung gibt es eine Berufszulassung. Das Gewerbe ist aber nach § 38 Absatz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung überwachungsbedürftig: Nach der Anmeldung prüft das Ordnungsamt die Zuverlässigkeit, dafür brauchst Du ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Ab wann bin ich Veranstalter statt Vermittler?

Sobald Du mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise zu einem Paket zusammenstellst — und zwar auch dann, wenn der Kunde sich das so gewünscht hat (§ 651a Absatz 2 BGB). Damit greifen Insolvenzsicherungspflicht, Sicherungsschein und volle Veranstalterhaftung. Das ist die wichtigste Weichenstellung überhaupt, und sie passiert leicht versehentlich.

Wann bekomme ich meine Provision?

Bei der Mehrzahl der Veranstalter erst nach der Abreise des Kunden. Einige bieten inzwischen ein Wahlrecht — Zahlung im Folgemonat der Buchung, meist unter der Voraussetzung, dass die Anzahlung des Kunden eingegangen ist. Zwischen der Buchung im Januar und Deinem Geld können also Monate liegen. Genau das gehört in die Liquiditätsplanung.

Wie hoch ist die Provision?

Die veröffentlichten Grundprovisionen der Veranstalter liegen bei neun bis elf Prozent des Grundreisepreises, mit Staffeln und Zielprämien in der Spitze bei zwölf bis dreizehn Prozent. Die Schwellen für die Zehn-Prozent-Grundprovision liegen je nach Haus bei 80.000, 100.000 oder 130.000 Euro Jahresumsatz.

Lohnt sich ein Ladengeschäft überhaupt noch?

Ehrlich beantwortet: Die kleinste Größenklasse verzeichnete 2024 im Durchschnitt ein negatives Betriebsergebnis. Zugleich lässt sich über ein Drittel der Deutschen den Haupturlaub weiterhin persönlich beraten. Nachgefragt wird also die Beratung, nicht zwingend das Ladenlokal — und genau das spricht für das mobile Modell oder für die Übernahme eines eingeführten Büros statt für eine Neugründung auf der Fläche.

Was ist ein mobiles Reisebüro?

Du berätst ohne eigenes Ladengeschäft, meist angebunden an eine Systemzentrale, die als Sammelagentur die Verträge mit den Veranstaltern hält. Der Durchschnittsumsatz liegt bei rund 250.000 Euro im Jahr — deutlich unter dem stationären Büro, aber mit einem Bruchteil der Fixkosten. Bei zwei Prozent Branchenrendite ist das die entscheidende Rechnung.

Die ehrliche Rechnung

Dreißig Minuten, in denen wir durchgehen, welcher Weg zu Deiner Rechnung passt — Ladengeschäft, mobil oder Übernahme. Bei zwei Prozent Branchenrendite ist das keine Geschmacksfrage.

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