Torsten Schrimper

Der Gründungszuschuss entscheidet sich, bevor Du ihn beantragst.

Bis zu fünfzehn Monate Förderung, steuerfrei und ohne Rückzahlung — das ist die stärkste Starthilfe, die es für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt. Nur ist sie kein Anspruch, den man abholt. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, und sie entscheidet anhand von Unterlagen.

Deshalb fängt die Arbeit nicht beim Antrag an, sondern bei den Zahlen, die darin stehen müssen.

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Torsten Schrimper Torsten Schrimper Dipl.-Kfm. · fachkundige Stelle für den Gründungszuschuss
Torsten Schrimper mit einem Bewilligungsbescheid zum Gründungszuschuss
Das Ziel: ein Bescheid, der trägt. Der Weg dorthin sind Zahlen, die jemand geprüft hat.

Wie viel, und wie lange

Der Gründungszuschuss läuft in zwei Stufen. Die zweite muss gesondert beantragt werden — dafür musst Du zeigen, dass Dein Geschäft tatsächlich läuft.

Erste Stufe

6 Monate

Dein bisheriges Arbeitslosengeld in voller Höhe, dazu 300 € im Monat für Deine soziale Absicherung. Das Geld ist für Deinen Lebensunterhalt gedacht, nicht für Investitionen.

Zweite Stufe

9 Monate

Nur noch die 300 € Pauschale. Voraussetzung ist ein eigener Antrag und der Nachweis, dass Du hauptberuflich selbständig tätig bist.

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Bei 1.500 € Arbeitslosengeld im Monat sind das in der ersten Stufe 1.800 € mal sechs, also 10.800 €. Dazu neun mal 300 €, also 2.700 €. Zusammen 13.500 € — steuerfrei und ohne Rückzahlung.

Deine Zahl sieht anders aus, weil Dein Arbeitslosengeld anders ist. Im Gespräch rechnen wir sie gemeinsam aus.

Was erfüllt sein muss

Vier Dinge stehen im Gesetz. Am dritten scheitern die meisten, am vierten hakt es am häufigsten.

  1. Du beziehst Arbeitslosengeld I Der Gründungszuschuss ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wer Bürgergeld bezieht, kommt nicht über diesen Weg — dort gibt es das Einstiegsgeld, eine andere Leistung mit anderen Regeln.
  2. Du bist hauptberuflich selbständig Mindestens fünfzehn Stunden in der Woche. Ein Nebenerwerb neben einer Anstellung wird nicht gefördert.
  3. Am Tag der Gründung sind noch mindestens 150 Tage Anspruch übrig Das ist die Frist, die die meisten übersehen. Entscheidend ist nicht, wann Du den Antrag abgibst, sondern wie viel Anspruch am Tag der Aufnahme Deiner selbständigen Tätigkeit noch übrig ist. Wer zu lange wartet, verliert die Förderung, ohne dass jemand ihn warnt.
  4. Eine fachkundige Stelle bescheinigt die Tragfähigkeit Eine unabhängige Stelle muss schriftlich bestätigen, dass Dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Das Gesetz nennt dafür unter anderem Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute — und fachkundige Beraterinnen und Berater. Diese Bescheinigung darf ich ausstellen.

Und dann gibt es noch zwei Sperren: Wer in den letzten 24 Monaten schon einmal gefördert wurde, bekommt in der Regel nichts mehr. Und mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Förderung.

Warum niemand Dir die Bewilligung versprechen kann

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Selbst wenn Du alle vier Voraussetzungen erfüllst, entsteht daraus kein Anspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, und sie muss überzeugt sein, dass Dein Vorhaben trägt und dass Du der Mensch bist, der es umsetzt.

Wer Dir dafür eine Erfolgsquote nennt, verspricht etwas, das ihm nicht gehört. Was sich beeinflussen lässt, ist die Qualität dessen, was auf dem Tisch der Sachbearbeiterin liegt — und das ist eine ganze Menge.

Woran es in der Praxis hakt

  • Der Umsatz ist gesetzt, nicht hergeleitet. Eine Zahl ohne Rechenweg überzeugt niemanden, der jeden Tag solche Pläne liest.
  • Die private Seite fehlt. Wovon Du in den ersten Monaten lebst, ist Teil der Tragfähigkeit — nicht Privatsache.
  • Die Kosten sind zu niedrig angesetzt. Versicherungen, Beiträge, Ausfalltage, das eigene Auto: was fehlt, fällt auf.
  • Der Zeitpunkt stimmt nicht. Erst anmelden, dann beraten lassen — und dabei die 150 Tage reißen.

Du hast schon einen Plan und bist unsicher, ob er das aushält? Dann lass ihn vorher prüfen — das ist die kleinere Aufgabe und oft die entscheidende.

Was ich dabei mache

Beides aus einer Hand: Ich baue mit Dir die Unterlagen — und ich bin die fachkundige Stelle, die sie am Ende bescheinigt.

Zahlen zuerst

Kapitalbedarf, laufende Kosten, private Ausgaben, der Umsatz, den Du zum Leben brauchst. Erst wenn das steht, wissen wir, ob das Vorhaben trägt.

Businessplan

Kein Mustertext, sondern Dein Markt, Deine Zahlen, Deine Lage — in der Form, die eine Agentur und später eine Bank lesen kann.

Fachkundige Stellungnahme

Die Tragfähigkeitsbescheinigung, die dem Antrag beiliegen muss. Ich stelle sie aus, wenn die Zahlen sie hergeben.

Der letzte Satz ist wichtig: Ich bescheinige nichts, was ich nicht selbst für tragfähig halte. Wenn die Rechnung nicht aufgeht, sage ich Dir das — lieber jetzt als in achtzehn Monaten.

Du bist noch nicht sicher, ob Dein Vorhaben trägt? Der Gründungsreife-Test gibt Dir in ein paar Minuten eine erste Einschätzung, und mit dem Rechner für private Ausgaben findest Du heraus, wie viel Du monatlich wirklich brauchst. Beides kostenlos und ohne Anmeldung.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Antrag stellen?

So früh wie möglich — und in jedem Fall, bevor die 150 Tage Restanspruch unterschritten sind. Maßgeblich ist der Tag, an dem Du Deine selbständige Tätigkeit aufnimmst. Rechne rückwärts: Businessplan, Finanzplanung und Stellungnahme brauchen Zeit, und die Agentur braucht sie auch.

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen, und er ist steuerfrei. Er unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt — er kann also den Steuersatz auf Deine übrigen Einkünfte erhöhen.

Ich beziehe Bürgergeld. Bekomme ich auch Gründungszuschuss?

Nein, dieser Weg steht nur Beziehern von Arbeitslosengeld I offen. Für Bürgergeld gibt es das Einstiegsgeld — eine andere Leistung mit anderen Regeln, über die das Jobcenter entscheidet. Auch dabei kann ich Dich begleiten.

Bekomme ich die zweite Stufe automatisch?

Nein. Die neun Monate mit 300 € musst Du gesondert beantragen und dabei nachweisen, dass Du hauptberuflich selbständig tätig bist und Dein Geschäft läuft. Wer das versäumt, verschenkt 2.700 €.

Kannst Du mir die Bewilligung garantieren?

Nein, und niemand sonst kann das. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Was ich zusagen kann: Deine Unterlagen sind vollständig, Deine Zahlen sind hergeleitet, und ich stehe mit meiner Stellungnahme dahinter.

Was kostet mich das?

Das hängt vom Umfang ab — reicht eine Prüfung Deiner vorhandenen Planung, oder bauen wir alles von Grund auf? Im Strategiegespräch schauen wir uns Deine Lage an, danach bekommst Du eine klare Zahl. Das Gespräch selbst ist kostenfrei.

Woher diese Angaben stammen

Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite stehen in § 93 und § 94 SGB III und in der Darstellung der Bundesagentur für Arbeit. Geprüft am 29. August 2026.

Gesetze ändern sich. Wenn Du diese Seite viel später liest, prüf die Zahlen bitte gegen die Seite der Bundesagentur — oder frag mich einfach.

Der erste Schritt ist ein Blick auf Deine Frist.

Dreißig Minuten, kostenfrei. Wir schauen, wie viel Anspruch Du noch hast, wie viel Zeit für die Unterlagen bleibt und ob Dein Vorhaben die Tragfähigkeitsprüfung trägt.

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