Torsten Schrimper

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Das Land bezuschusst Deine Gründungsberatung.

Im Regelfall 510 € je Beratungstagewerk. Bei einer Neugründung werden bis zu sechs Tagewerke gefördert. Das ist kein Zuschuss zu Deiner Gründung, sondern zur Beratung: grundsätzlich vor der Gründung, unter bestimmten Voraussetzungen auch danach, wenn die Förderung schon vorher beantragt wurde.

Meine Arbeit an Deinem Vorhaben darf erst beginnen, wenn der Antrag bewilligt ist. Beginnt sie vorher, ist der Zuschuss weg. Daran ändert später keine Begründung etwas. Was Du selbst vorbereitest, ist davon nicht berührt.

Dabei klären wir zuerst, ob BPW für Dein Vorhaben überhaupt der richtige Weg ist.

Was gefördert wird

Neugründung oder tätige Beteiligung
bis 6 Beratungstage
Betriebsübernahme
bis 8 Beratungstage
Nebenerwerb wird Haupterwerb
bis 4 Beratungstage
Zuschuss je Beratungstag
50 %, höchstens 510 €

Beziehst Du Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld), steigt die Quote auf bis zu 80 Prozent. Dazu kommen in bestimmten Fällen bis zu zwei Zusatztage. Stand 11/2025, Programm befristet bis 30.06.2027.

Der Unterschied zum AVGS — und warum er für Dich zählt

Beide Wege führen zu geförderter Beratung, aber sie arbeiten anders. Ein AVGS-Coaching läuft in Sitzungen: Wir sitzen zusammen, Termin für Termin, und arbeiten uns durch Dein Vorhaben.

Beim Beratungsprogramm Wirtschaft wird nicht Anwesenheit gefördert, sondern Beratung an einem Vorhaben, gerechnet in Beratungstagen. Ein Teil dieser Tage ist gemeinsame Arbeit, ein Teil ist Arbeit an Deinen Zahlen, an der Finanzierungsstruktur, am Plan. Das Ergebnis liegt am Ende auf dem Tisch, nicht das Protokoll der Sitzungen.

Für Dich heißt das: Du bekommst mehr Substanz je gefördertem Tag. Für mich heißt es, dass ich rechnen kann, statt Termine zu füllen. Deshalb arbeite ich in diesem Programm besonders gern.

Wofür die Tage draufgehen

  • Geschäftsidee und Markt: was Du anbietest, für wen, zu welchem Preis.
  • Der Businessplan als Textteil: die Kapitel, die eine Förderstelle oder Bank tatsächlich liest.
  • Der Finanzteil: Umsatz, Kosten, Rentabilität und Liquidität über fünf Jahre — als eigenes Dokument.
  • Kapitalbedarf und Finanzierungsstruktur, samt Vorbereitung auf das Bankgespräch.
  • Die ersten zwölf Monate als Meilensteinplan mit Datum.
Wie ich einen Businessplan aufbaue

Sieben Schritte, und einer davon ist unverrückbar

Zwischen Deinem Entschluss und dem ersten Beratungstag liegen mehrere Stellen: eine Regionalstelle, ein Online-Antrag, ein Bescheid. Das klingt nach viel, ist aber planbar, wenn die Reihenfolge stimmt. Ich begleite jeden dieser Schritte.

Wo stehst Du gerade? Wähle Deinen Schritt.

Vor der Bewilligung: Deine Vorarbeit ja, meine Beratung nein

  1. Erstgespräch

    Das Gespräch selbst ist kostenfrei. Wir klären Deine Ausgangslage und ob BPW für Dein Vorhaben der richtige Weg ist. Manchmal ist er es nicht — dann sage ich das, und wir sehen uns AVGS oder den Gründungszuschuss an.

  2. Angebot mit Zuschussrechnung

    Du bekommst Beratungsumfang, Honorar und den voraussichtlichen Eigenanteil schriftlich. Du weißt also vorher, was am Ende bei Dir bleibt.

  3. Gespräch bei der Regionalstelle

    Dein Vorhaben wird bei der zuständigen Stelle vorgestellt — Handwerkskammer, IHK oder Wirtschaftsförderung, je nachdem, wo Du hingehörst. Ich bereite Dich darauf vor. Das Gespräch kann auch per Videokonferenz stattfinden.

  4. Positives Votum

    Bewertet die Regionalstelle das Vorhaben positiv, ist die Grundlage für den Antrag gelegt. Das Votum ist noch nicht die Bewilligung, aber die Voraussetzung dafür.

  5. Antrag über das EFRE.NRW-Portal

    Der Förderantrag wird online gestellt — mit Angebot, Lebenslauf, Ausweis und Deiner Bankverbindung. Ich sage Dir vorher genau, was gebraucht wird, damit nichts nachgereicht werden muss. Den Zugang findest Du unten auf dieser Seite verlinkt.

  6. Bewilligungsbescheid abwarten

    Und zwar wirklich abwarten. Erst danach wird der Beratungsvertrag geschlossen. Unterlagen sammeln, Termine abstimmen und Deine eigene Vorarbeit sind unschädlich — was nicht vorher stattfinden darf, ist meine Beratungsleistung.

Bescheid liegt vor, Beratungsvertrag ist geschlossen Erst ab dieser Linie beginnt meine Beratung — und nur, was danach stattfindet, wird gefördert.

Nach der Bewilligung

  1. Beratung, Abschluss, Auszahlung

    Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Am Ende stelle ich mit Dir die Nachweise zusammen, die für die Auszahlung gebraucht werden.

Was „vorher anfangen" genau heißt — und was nicht

Der Startpunkt im Sinne der Förderung ist der Beratungsvertrag. Gefördert wird nur, was danach stattfindet. Beginne ich vor der Bewilligung mit der Beratung, ist die Förderung für das gesamte Vorhaben weg: nicht anteilig, vollständig.

Für Deine eigene Vorarbeit gilt das ausdrücklich nicht. Du darfst in der Wartezeit alles tun, was Dir hilft: Unterlagen zusammenstellen, Zahlen sammeln, Deine Idee aufschreiben, Angebote von Lieferanten einholen. Das ist Vorbereitung, keine Beratung — und je mehr davon fertig ist, desto mehr bringen die geförderten Tage.

Die Konditionen im Einzelnen

Maßgeblich ist immer die Richtlinie in ihrer geltenden Fassung und die Entscheidung der Bewilligungsstelle im Einzelfall.

Wer gefördert wird Natürliche Personen ab 18 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen gründen, übernehmen, sich tätig beteiligen oder vom Neben- in den Haupterwerb wechseln.
Zuschusshöhe 50 % des Tagewerksatzes, höchstens 510 € je Beratungstag.
Bei Grundsicherungsgeld bis zu 80 % (höchstens 816 €), bei Zirkelberatung bis 90 % (höchstens 918 €).
Neugründung, tätige Beteiligung bis zu 6 Beratungswerktage.
Betriebsübernahme bis zu 8 Beratungswerktage.
Nebenerwerb wird Haupterwerb bis zu 4 Beratungswerktage.
Zusatztage bis zu 2 weitere Tage in bestimmten Themenfeldern — etwa bei anerkannter Behinderung, bei Zuwanderungsgeschichte oder zu Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Keine frei verfügbaren Tage.
Wie oft Eine geförderte Gründungsberatung innerhalb von fünf Jahren.
Antrag Vor Beginn der Beratung. Bewilligt wird über die IBP oder die LGH — im Handwerk in der Regel über die Landes-Gewerbeförderungsstelle.
Programmende Die Förderung läuft bis zum 30.06.2027.

Quelle: NRW.BANK, Produktseite „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)", Stand 11/2025. nrwbank.de

Die amtlichen Seiten zum Programm

Den Antrag stellst Du selbst über das Portal: Ich sage Dir, was hineingehört, und wir gehen ihn gemeinsam durch. Wichtig bleibt nur die Reihenfolge: erst der bewilligte Antrag, dann meine Beratung.

AVGS-Gründungsberatung
Wenn Du arbeitslos bist oder es zu werden drohst: Coaching in Sitzungen, bei bewilligtem Gutschein ohne Eigenanteil.
Gründungszuschuss
Geld für Deinen Lebensunterhalt in den ersten Monaten, nicht für die Beratung. Setzt einen fertigen Plan voraus.

Häufige Fragen

Was kostet mich die Beratung am Ende?

Das hängt vom bewilligten Umfang und Deiner Förderquote ab. Die Rechnung ist aber einfach: Vom vereinbarten Tagessatz trägt das Land 50 Prozent, höchstens 510 Euro je Tag. Den Rest zahlst Du. Deinen voraussichtlichen Eigenanteil bekommst Du im Angebot beziffert, bevor Du Dich entscheidest.

Muss ich vorher schon einen Businessplan haben?

Nein. Der Businessplan ist das Ergebnis der Beratung, nicht ihre Voraussetzung. Wenn Du schon einen hast, ist das kein Hindernis — dann geht es darum, ihn nachvollziehbar zu machen: Zahlen, Finanzierung, Tragfähigkeit.

Kann ich BPW und AVGS kombinieren?

In bestimmten Konstellationen kann beides eine Rolle spielen, aber nicht für dieselbe Leistung. Was in Deinem Fall der sinnvollere Weg ist, klären wir im Erstgespräch, bevor irgendein Antrag gestellt wird.

Wie lange dauert es, bis ich anfangen kann?

Das hängt an der Terminlage der Regionalstelle und an der Bearbeitungszeit der Bewilligungsstelle, nicht an mir. Beschleunigen lässt es sich vor allem an einer Stelle: indem die Unterlagen vollständig sind, wenn sie gebraucht werden. Darum kümmere ich mich mit Dir.

Ich bin Handwerker — ändert das etwas?

An den Konditionen nicht, am Weg schon: Bei Handwerksbetrieben läuft das Gespräch über die zuständige Handwerkskammer, bewilligt wird über die Landes-Gewerbeförderungsstelle. Bei Handel, Industrie und Dienstleistung sind es IHK oder Wirtschaftsförderung und die IBP.

Muss ich für die Termine irgendwohin fahren?

Nicht zu jedem. Auf Wunsch kann die Beratung per Videokonferenz stattfinden. Der erste Beratungstermin soll aber persönlich stattfinden — so steht es in der BPW-Richtlinie, Ziffer 4.2.2. Das Gespräch bei der Regionalstelle ist auch per Videokonferenz möglich.

Bevor Du irgendetwas beantragst

Wir gehen Dein Vorhaben durch und klären, ob das Beratungsprogramm Wirtschaft der richtige Weg ist oder ob AVGS oder der Gründungszuschuss besser passen. Danach weißt Du, in welcher Reihenfolge Du vorgehen musst, damit der Zuschuss nicht verfällt.