Der Bund trägt einen Teil der Rechnung.
Wenn Dein Betrieb steht und Du eine Beratung brauchst — zu Zahlen, Liquidität, Nachfolge oder der Frage, warum unter dem Strich zu wenig übrig bleibt —, übernimmt der Bund einen Teil der Kosten. In Nordrhein-Westfalen die Hälfte, höchstens 1.750 Euro je Beratung.
Die geltende Förderrichtlinie läuft zum 31.12.2026 aus. Ich setze dieses Programm seit 1992 ein; in dieser Zeit ist es mehrfach ausgelaufen und mehrfach verlängert worden. Was diesmal passiert, weiß ich nicht — und ich werde Dich deshalb auch nicht zur Eile treiben.
Erstgespräch vereinbarenDreißig Minuten, kostenfrei — dabei klären wir, ob Dein Betrieb antragsberechtigt ist und was die Beratung Dich am Ende kostet.
Die Eckdaten
- Zuschuss in NRW
- 50 %, höchstens 1.750 €
- Anträge
- höchstens 5, davon 2 pro Jahr
- Richtlinie gilt bis
- 31.12.2026
Ich bin in der Beraterbörse des BAFA gelistet — das ist die Voraussetzung dafür, dass eine Beratung mit mir überhaupt förderfähig ist.
Für bestehende Betriebe — nicht für die Gründung
Das ist die wichtigste Abgrenzung, und sie wird oft verwechselt. Gefördert werden hier Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland. Also Betriebe, die es schon gibt.
Wer noch gründet, ist bei anderen Programmen richtig — beim Beratungsprogramm Wirtschaft NRW, beim AVGS oder beim Gründungszuschuss. Die stehen weiter unten verlinkt. Wenn Du nicht sicher bist, wo Du hingehörst: Das ist genau die Frage, die im Erstgespräch als Erstes geklärt wird, und zwar bevor irgendein Antrag gestellt ist.
Die Beratung selbst ist thematisch weit gefasst. Was ich in diesem Rahmen mache, ist das, was ich ohnehin mache: Zahlen ordnen, bis eine Entscheidung daraus wird.
Typische Anlässe
- Der Gewinn stimmt, das Konto nicht — die Liquidität läuft der Rentabilität hinterher.
- Es wird gearbeitet wie nie, und unter dem Strich bleibt weniger als im Vorjahr.
- Ein Bankgespräch steht an, und die Unterlagen sind es noch nicht.
- Die Übergabe rückt näher, und niemand hat den Betrieb je bewertet.
- Der erste Mitarbeiter oder die erste größere Investition soll durchgerechnet werden.
- Es fehlt schlicht eine Planung, gegen die man die Ist-Zahlen halten könnte.
Einordnung statt Countdown
Was das Datum 31.12.2026 wert ist — und was nicht
In vielen Texten über dieses Programm steht jetzt ein Countdown. Von mir bekommst Du keinen. Ich habe die erste Beratung über dieses Förderprogramm 1992 abgerechnet. Seitdem ist die Richtlinie mehrfach ausgelaufen und mehrfach verlängert worden — unter wechselnden Namen, mit wechselnden Quoten.
Ob es diesmal wieder so kommt, weiß niemand, ich eingeschlossen. Deshalb steht das Datum hier: nicht als Drohung, sondern weil Du es wissen solltest, bevor Du planst. Wer für Herbst 2027 mit genau diesen Konditionen rechnet, rechnet auf Sand.
Der vernünftige Umgang damit ist einfach: Wenn das Thema ohnehin auf Deinem Tisch liegt, gibt es keinen Grund zu warten. Und wenn es nicht auf Deinem Tisch liegt, ist eine Förderquote kein guter Grund, eine Beratung zu beauftragen, die Du nicht brauchst.
Der Ablauf in vier Schritten
- 1 Erstgespräch — passt das Programm zu Deinem Betrieb, und welches Thema soll die Beratung tragen?
- 2 Angebot mit Zuschussrechnung: Du siehst vorher, was nach Förderung bei Dir bleibt.
- 3 Antrag beim BAFA — bevor meine Beratung beginnt, nicht danach. Was Du selbst schon vorbereitest, ist unschädlich.
- 4 Nach der Bewilligung: die Beratung, danach der Verwendungsnachweis für die Auszahlung.
Wie bei jeder Beratungsförderung gilt: erst der Antrag, dann die Beratung. Gemeint ist damit meine Leistung — Deine eigene Vorarbeit ist unschädlich. Ob der Antrag bewilligt wird, entscheidet das BAFA, nicht ich.
Die Konditionen im Einzelnen
| Programm | „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" des Bundes, umgesetzt durch das BAFA. |
|---|---|
| Wer gefördert wird | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe nach EU-Definition, mit Sitz in Deutschland. |
| Zuschusshöhe in NRW | 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 € je Beratung. Was darüber hinausgeht, trägst Du selbst. |
| Warum anderswo mehr steht | Die Quote hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab. In Teilen der neuen Bundesländer sind es bis zu 80 %. Für Nordrhein-Westfalen gilt der Satz von 50 %, und nur der zählt für Dich. |
| Wie oft | Höchstens fünf Anträge insgesamt, davon nicht mehr als zwei pro Jahr. |
| Beihilferecht | Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Die Höchstgrenzen dafür sind zu beachten. |
| Berater | Nur Beratungen durch Beraterinnen und Berater, die in der Beraterbörse des BAFA gelistet sind. Ich bin dort gelistet. |
| Antrag | Vor Beginn der Beratung, beim BAFA. |
| Richtlinie gilt bis | 31.12.2026. |
Quellen, abgerufen am 08.09.2026: Förderquote und Höchstbetrag für Nordrhein-Westfalen nach NRW.BANK; Voraussetzungen, Antragszahl und Laufzeit nach der Förderdatenbank des Bundes. · Maßgeblich ist immer die Richtlinie in ihrer geltenden Fassung und die Entscheidung des BAFA im Einzelfall.
Die amtlichen Seiten zum Programm
- Antragsplattform des BAFA — Hier wird der Antrag gestellt — ausschließlich online und vor Beginn der Beratung.
- BAFA zum Programm — Voraussetzungen, Merkblätter und Formulare aus erster Hand.
- Verwendungsnachweis — Nach Abschluss der Beratung — den stellen wir gemeinsam zusammen.
Den Antrag stellst Du selbst über die Plattform — ich sage Dir, was hineingehört, und wir gehen ihn gemeinsam durch.
Du gründest erst?
Beratungsprogramm NRW
Das Land trägt 50 % des Honorars — für Gründung, Übernahme und den Wechsel in den Haupterwerb.
AVGS-Beratung
Wenn Du arbeitslos bist oder es zu werden drohst: Coaching, in der Regel ohne Eigenanteil.
Gründungszuschuss
Geld für Deinen Lebensunterhalt in den ersten Monaten — nicht für die Beratung.
Häufige Fragen
Was bleibt am Ende bei mir hängen?
In Nordrhein-Westfalen trägt der Bund 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens aber 1.750 Euro je Beratung. Alles, was über die geförderte Höhe hinausgeht, zahlst Du voll. Du solltest also nicht mit einer Halbierung Deiner Rechnung planen, sondern mit einem gedeckelten Zuschuss — Deinen konkreten Eigenanteil rechne ich Dir im Angebot aus, bevor Du Dich entscheidest.
Kann ich das Programm mehrfach nutzen?
Ja, aber begrenzt: höchstens fünf Anträge insgesamt und nicht mehr als zwei pro Jahr. In der Praxis ist das reichlich — die meisten Betriebe brauchen eine gut gemachte Beratung, nicht fünf.
Ich habe gelesen, es gibt bis zu 80 Prozent. Stimmt das nicht?
Für Nordrhein-Westfalen nicht. Die Quote hängt am Standort der beratenen Betriebsstätte, und die 80 Prozent gelten in Teilen der neuen Bundesländer. Hier sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Ich nenne lieber die Zahl, die Du wirklich bekommst, als die, die am besten klingt.
Ich stehe kurz vor der Gründung. Geht das auch?
Über dieses Programm nicht — es fördert Beratung für bestehende Unternehmen. Für Gründungen gibt es in NRW das Beratungsprogramm Wirtschaft, dazu den AVGS und den Gründungszuschuss. Welcher Weg passt, klären wir im Erstgespräch; das kostet Dich nichts und verbaut nichts.
Muss der Berater irgendwo gelistet sein?
Ja. Gefördert werden nur Beratungen durch Beraterinnen und Berater aus der Beraterbörse des BAFA. Ich bin dort gelistet — sonst wäre eine Beratung mit mir in diesem Programm gar nicht förderfähig.
Was passiert nach dem 31.12.2026?
Ehrliche Antwort: Das weiß im Moment niemand, ich auch nicht. Was ich beisteuern kann, ist Erfahrung — ich habe die erste Beratung über dieses Programm 1992 abgerechnet, und seitdem ist die Richtlinie mehrfach ausgelaufen und jedes Mal fortgeführt worden, unter wechselnden Namen und mit wechselnden Quoten. Ich halte eine Verlängerung für wahrscheinlicher als das Gegenteil. Verlassen würde ich mich darauf trotzdem nicht, wenn ich für 2027 plane.
Wie viel Aufwand habe ich mit dem Antrag?
Überschaubar, und Du bist damit nicht allein. Ich sage Dir, welche Angaben und Unterlagen gebraucht werden, und wir gehen die Reihenfolge gemeinsam durch. Der einzige Punkt, an dem es keine Nachsicht gibt: Der Antrag steht vor dem Beginn meiner Beratung. Was Du in der Zwischenzeit selbst zusammenträgst, schadet nicht — es hilft.
Wenn das Thema ohnehin ansteht
Dreißig Minuten, in denen wir klären, ob Dein Betrieb in die Voraussetzungen passt, welches Thema die Beratung tragen soll und was am Ende bei Dir bleibt. Danach weißt Du, ob sich der Antrag lohnt — und wenn er sich nicht lohnt, sage ich Dir das auch.
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