Um den Kapitalbedarf für die Gründung Ihres Handyshops zu ermitteln bedarf es einer genauen Aufstellung aller Kosten.
Zu den Fixkosten vor der Gründung gehören u.U.: Gewerbeanmeldung, Unternehmensberater, Kaution, Provision, 1. Miete, Renovierung, Fahrzeuge, Einrichtung & Betriebsgeräte, Büromaterial, Außenwerbung, erstes Warenlager.
Nach der Gründung kommen zudem weiterhin regelmäßig Kosten für Miete, Wareneinkauf, Versicherungen und Personal hinzu.
Wenn Sie aus ALG 1 starten und einen gut durchdachten Businessplan vorweisen können, besteht die Chance auf einen Gründungszuschuss.
Wer Hartz IV bezieht und sich beruflich selbständig machen möchte, kann Einstiegsgeld beantragen. Dessen Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Die Bewilligungsdauer des Einstiegsgeldes ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
Die Kosten für die Unternehmensberatung können u.U. durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernommen werden.