Torsten Schrimper

Es gibt mehr SIM-Karten als Menschen. Das ist Deine Ausgangslage.

In Deutschland waren 2025 rund 106 Millionen SIM-Profile aktiv, das sind 1,3 je Einwohner. Neue Verträge entstehen kaum noch — sie wechseln den Anbieter.

Ein Handyshop verkauft deshalb nicht in einen wachsenden Markt hinein, sondern in einen Verdrängungsmarkt. Das ist kein Grund, es zu lassen — aber ein Grund, vorher genau zu wissen, woran das Geld hängt.

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Die Reihenfolge, die Geld spart

  1. 1 Den Agenturvertrag prüfen lassen, bevor Du unterschreibst — besonders die Regeln zur Provisionsrückbelastung.
  2. 2 Rechnen, wie viele Verträge im Monat nötig sind, damit Miete, Personal und Dein privater Bedarf gedeckt sind.
  3. 3 Entscheiden, ob Reparatur ein zweites Standbein wird — und ob die Handwerkskammer dazu etwas sagt.
  4. 4 Erst dann Standort, Ladenbau und Warenlager.

Schritt eins ist der wichtigste — und der, der am häufigsten übersprungen wird.

Drei Zahlen, die zusammengehören

Der Markt ist voll, der Topf schrumpft, die Geräte halten länger

Gesättigt

106,4 Millionen aktiv genutzte SIM-Profile im Jahr 2025, 1,3 je Einwohner. Davon 78,1 Millionen im Vertrag und 28,3 Millionen Prepaid.

Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025

Schrumpfend

Der Mobilfunkumsatz der Netzbetreiber ging von 27,60 Milliarden Euro (2023) über 27,48 (2024) auf 27,16 Milliarden Euro (2025) zurück. Aus diesem Topf kommen die Vermittlungsprovisionen.

Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025

Länger genutzt

Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Smartphones liegt bei 25 Monaten. 2016 nutzten 35 Prozent ihr Gerät länger als zwei Jahre, 2025 waren es 63 Prozent.

Bitkom Research, Februar 2026 bzw. 2025

Dazu kommt die Kapitalseite: Der durchschnittliche Verkaufspreis eines Smartphones stieg von 591 Euro (2024) über 627 Euro (2025) auf voraussichtlich 646 Euro (2026), während der Stückabsatz von 20,0 auf voraussichtlich 18,8 Millionen fiel (Bitkom und IDC, Februar 2026). Je Gerät steckt also mehr Geld im Regal, und es dreht sich langsamer.

Der Punkt, an dem Existenzen kippen

Provisionsrückbelastung ist nicht automatisch wirksam

Wer Mobilfunkverträge im fremden Namen vermittelt, ist in aller Regel Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Damit gilt § 87a HGB — und der ist an den entscheidenden Stellen zwingendes Recht.

§ 87a Abs. 3 HGB: Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der Unternehmer das Geschäft nicht oder nicht wie vereinbart ausführt. Er entfällt nur, wenn die Nichtausführung auf Umständen beruht, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat.

§ 87a Abs. 5 HGB: Abweichende Vereinbarungen, die für den Handelsvertreter nachteilig sind, sind unwirksam. Auch wenn sie im Agenturvertrag stehen.

Die Beweislast dafür, dass er die Nichtausführung nicht zu vertreten hat, trägt der Unternehmer — pauschale Behauptungen genügen nicht. Und wer keine ernsthafte Stornoabwehr betreibt und die Stornogefahr nicht rechtzeitig mitteilt, kann sich nicht entlasten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Vertriebsunternehmen aus diesem Grund rund sechzig Prozent seiner Rückforderungen aberkannt (Urteil vom 13.01.2017, I-16 U 32/16).

Was Du daraus praktisch machst

  • ·Vor der Unterschrift prüfen lassen, ob der Vertrag Dich als Handelsvertreter oder als Vertragshändler stellt. Davon hängt ab, ob § 87a HGB überhaupt greift.
  • ·Jede Stornogefahrmitteilung und jede eigene Nachbearbeitung dokumentieren. Das ist im Streitfall Dein Beweismittel.
  • ·Eine Rückstellung für Rückbelastungen einplanen — nicht, weil sie berechtigt wären, sondern weil sie erst einmal einbehalten werden.
  • ·Den Buchauszug nach § 87c HGB kennen. Auch dieses Recht ist zwingend und nicht abdingbar.

Betriebswirtschaftliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Deines konkreten Vertrags gehörst Du zu einem Anwalt für Handelsvertreterrecht.

Pflichten, die Zeit und Geld kosten

Ein Handyshop braucht keine Erlaubnis — aber er hat Pflichten, die in keiner Kalkulation stehen und trotzdem Personalzeit binden.

  • Ausweisprüfung bei jeder SIM-Karte

    Nach § 172 TKG sind Name, Anschrift, Geburtsdatum und Vertragsbeginn zu erheben und vor der Aktivierung zu überprüfen — auch bei Prepaid. Das ist eine gesetzliche Pflicht mit Haftungsrelevanz und bindet bei jedem einzelnen Verkauf Zeit am Tresen.

  • Altgeräte-Rücknahme nur ab bestimmter Fläche

    Die Rücknahmepflicht nach dem ElektroG trifft Vertreiber ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Ein üblicher Handyshop liegt darunter und ist damit nicht rücknahmepflichtig. Aufgepasst aber beim Direktimport: Erfüllt der Hersteller seine Pflichten nicht, giltst Du selbst als Hersteller und wirst bei der stiftung ear registrierungspflichtig — bei Verstoß drohen bis zu 100.000 Euro.

  • Batterierecht, seit August 2025 verschärft

    Rücknahmepflichten, Systembeteiligung und erweiterte Hinweispflichten, darunter neu der Hinweis, dass die Entsorgungskosten im Produktpreis enthalten sind. Auch hier gilt: Wer selbst importiert, rutscht in die Herstellerverantwortung.

  • Das EU-Produktlabel am Regal

    Seit dem 20. Juni 2025 müssen neu in den EU-Markt gebrachte Smartphone-Modelle ein Label zu Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Updatedauer tragen. Die Pflicht, es sichtbar zu platzieren — im Laden und online —, trifft den Händler.

Reparatur ist das Standbein, das gerade gesetzlich gestärkt wird

Während das Neugeschäft mit Geräten kleiner wird, wächst die Reparaturnachfrage strukturell mit — und der Gesetzgeber arbeitet daran mit.

Die EU-Ökodesign-Verordnung verlangt seit dem 20. Juni 2025 für neue Smartphone-Modelle unter anderem Ersatzteile für mindestens sieben Jahre, bereitzustellen ohne Spezialwerkzeug, sowie mindestens sieben Jahre Sicherheits- und fünf Jahre Funktionsupdates.

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie beschlossen. Es bringt eine Reparaturpflicht des Herstellers auch nach Ablauf der Gewährleistung, Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen — und, für freie Werkstätten der entscheidende Punkt: ein Verbot technischer, softwarebasierter und vertraglicher Reparaturhindernisse.

Und die Nachfrage ist da: 82 Prozent der Käufer nennen Reparierbarkeit als Kaufkriterium (Bitkom Research, 2026).

Eine Frage, die vorher zu klären ist

Ob Smartphone-Reparatur handwerksrechtlich eintragungspflichtig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich ist § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung: Eintragungspflichtig ist nur, wer wesentliche Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausübt — unwesentlich sind Tätigkeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen.

Eine verbindliche Aussage einer Handwerkskammer speziell zum Display- und Akkutausch habe ich nicht gefunden. Deshalb hier keine Behauptung, sondern ein Rat: Frag Deine Handwerkskammer, bevor Du damit wirbst. Eine Fehleinschätzung führt zur Untersagung und zum Bußgeld — und trifft dann genau das Standbein, auf das Du gesetzt hast.

Woran es rechnerisch hängt

Zu den drei Zahlen, nach denen jeder als Erstes fragt — Provisionshöhe je Vertrag, Handelsspanne beim Gerät und übliche Dauer der Provisionshaftung — gibt es keine amtliche und keine Verbandserhebung. Was im Netz kursiert, stammt von Anbietern. Deshalb steht hier keine dieser Zahlen. Was hier steht, ist die Mechanik, und die musst Du mit Deinen eigenen Werten füllen.

  • Die Provision ist Deine Hauptertragsquelle — und Dein Hauptrisiko

    Sie ist im Zweifel höher als die Marge am Gerät, wird aber unter Vorbehalt gezahlt. Nimm sie deshalb nicht voll in die Liquiditätsplanung, sondern mit einem Abschlag für Rückbelastungen. Wie hoch dieser Abschlag ist, sagt Dir kein Verband — es sagt Dir nach ein paar Monaten Deine eigene Abrechnung.

  • Das Warenlager bindet mehr Geld als früher

    Steigende Gerätepreise bei sinkendem Absatz bedeuten mehr Kapital je Stück und eine langsamere Drehung. Bei einem Produkt, das monatlich an Wert verliert, ist das der teuerste Fehler, den man mit einer zu großen Erstausstattung machen kann.

  • Öffnungszeiten sind Personalkosten

    Ein Laden, der von zehn bis neunzehn Uhr offen hat und an sechs Tagen die Woche, braucht mehr als eine Person — spätestens bei Urlaub und Krankheit. Diese Zahl steht am Anfang der Personalplanung, nicht am Ende.

  • Der Standort entscheidet über die Frequenz

    Ein Handyshop lebt von Laufkundschaft. Damit ist die Miete in der Frequenzlage keine Kostenposition unter vielen, sondern die Gegenleistung für Deinen Umsatz. Die Frage lautet nicht, ob die Miete hoch ist, sondern wie viele Verträge im Monat sie tragen muss.

Bevor Du irgendetwas anderes rechnest, rechne aus, was Du privat brauchst. In einem Geschäft, dessen Haupterlös unter Rückforderungsvorbehalt steht, ist diese Untergrenze besonders wichtig.

Private Ausgaben rechnen

Häufige Fragen

Brauche ich eine Erlaubnis für einen Handyshop?

Eine besondere Erlaubnis ist nicht vorgesehen; angemeldet wird das Gewerbe beim Gewerbeamt. Die Pflichten kommen woanders her: Ausweisprüfung bei SIM-Karten nach § 172 TKG, ElektroG und Batteriegesetz beim Import, das EU-Produktlabel am Regal.

Lohnt sich ein Shop mit Netzbetreiber-Vertrag oder ein freier Laden?

Das entscheidet der Vertrag, nicht das Modell. Prüfe vor allem, ob Du darin Handelsvertreter oder Vertragshändler bist — davon hängt ab, ob die zwingenden Schutzvorschriften des HGB für Dich gelten. Und prüfe die Regeln zur Provisionsrückbelastung. Alles andere ist danach Verhandlungssache.

Was ist eine Provisionsrückbelastung?

Der Netzbetreiber fordert bereits gezahlte Provision zurück, wenn der Kunde den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist wieder kündigt. Wichtig: Das ist nicht automatisch berechtigt. § 87a Abs. 3 HGB lässt Deinen Anspruch bestehen, wenn die Nichtausführung in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fällt, und Abs. 5 macht nachteilige Abweichungen unwirksam — auch wenn sie im Vertrag stehen.

Wie viele Verträge muss ich im Monat verkaufen?

Genau das ist die Rechnung, die vor dem Mietvertrag steht. Sie ergibt sich aus Miete, Personal, Warenlager und Deinem privaten Bedarf, geteilt durch den Deckungsbeitrag je Vertrag — abzüglich einer Rückstellung für Rückbelastungen. Die Zahl ist unangenehm konkret, und deshalb rechnet man sie besser vorher aus.

Ist Reparatur ein sinnvolles zweites Standbein?

Der Trend spricht dafür: Geräte werden länger genutzt, 82 Prozent der Käufer achten auf Reparierbarkeit, und die EU-Gesetzgebung verpflichtet Hersteller zu langer Ersatzteilverfügbarkeit und verbietet Reparaturhindernisse. Vorher zu klären ist die handwerksrechtliche Seite — das beantwortet Deine Handwerkskammer verbindlich, ich nicht.

Wie groß sollte die Erstausstattung an Geräten sein?

So klein wie möglich. Der durchschnittliche Gerätepreis steigt, der Absatz sinkt, und ein Smartphone verliert im Regal an Wert. Ware, die drei Monate liegt, ist teurer als eine Nachbestellung.

Bevor Du den Agenturvertrag unterschreibst

Dreißig Minuten, in denen wir ausrechnen, wie viele Verträge im Monat Dein Laden tragen muss — und durchgehen, worauf im Vertrag zu achten ist. Danach weißt Du, ob die Rechnung aufgeht.

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