Die Prüfung ist das eine. Der Termin dafür ist das andere.
Die amtliche Überprüfung beim Gesundheitsamt findet zweimal im Jahr statt. Und die Ämter sind an ihrer Kapazitätsgrenze — Düsseldorf begrenzt auf 120 Plätze je Durchgang, Köln nimmt für 2027 gar keine Anmeldungen mehr an.
Das heißt: Zwischen der Entscheidung und der eigenen Praxis liegen nicht Wochen, sondern in der Regel Jahre. Wer das nicht einplant, plant seine Finanzierung an der Wirklichkeit vorbei.
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Die Reihenfolge, die Geld spart
- 1 Beim zuständigen Gesundheitsamt nach Terminen, Anmeldefristen und Kapazität fragen — das bestimmt Deinen Zeitplan.
- 2 Klären, ob die volle oder eine auf ein Gebiet beschränkte Erlaubnis in Frage kommt.
- 3 Rechnen, wovon Du in der Zeit bis zur Erlaubnis und danach bis zum Patientenstamm lebst.
- 4 Erst dann Praxisräume.
Der erste Schritt ist ein Anruf. Er entscheidet über ein bis zwei Jahre.
Wie der Zugang wirklich funktioniert
Es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung. Weder das Heilpraktikergesetz noch seine Durchführungsverordnung noch die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums verlangen einen Ausbildungsnachweis oder eine Mindeststundenzahl. Verlangt wird das Bestehen einer amtlichen Überprüfung — und daneben Alter, Schulabschluss, gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit.
Die Voraussetzungen
Mindestalter 25 Jahre, mindestens Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung, Führungszeugnis. Entschieden wird von der unteren Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt.
§ 2 HeilprGDV 1
Die Überprüfung, seit 2018 bundeseinheitlich
Schriftlich 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren in zwei Stunden; bestanden ist, wer mindestens drei Viertel richtig hat, also 45 von 60. Danach mündlich-praktisch, höchstens 60 Minuten. Bewertet wird nur mit bestanden oder nicht bestanden — es gibt keine Noten.
BMG-Leitlinien, in Kraft seit 22.03.2018
Zwei Termine im Jahr
In Nordrhein-Westfalen jeweils am dritten Mittwoch im März mit Anmeldeschluss 1. Januar und am zweiten Mittwoch im Oktober mit Anmeldeschluss 1. August. Der mündliche Teil folgt zwei bis drei Wochen später. Wer nicht besteht, verliert mindestens ein halbes Jahr — faktisch oft länger.
Verwaltungspraxis, Beispiel Düsseldorf
Was das Verfahren kostet
Köln nennt rund 550 Euro bei erfolgreichem Abschluss, aufgeteilt in 280 Euro schriftlich, 110 Euro mündlich, rund 100 Euro Aufwandsentschädigung für die Beisitzer und 60 Euro für die Erlaubnis. Düsseldorf kommt auf rund 490 Euro. Wer nicht besteht, zahlt trotzdem — in Köln 325 Euro nach dem schriftlichen und rund 535 Euro nach dem mündlichen Teil.
Kommunale Gebührensatzungen, Stand 2026
Wie viele Anwärter bestehen, sagt niemand: Eine bundesweite Statistik über Bestehensquoten gibt es nicht. Die Leitlinien sehen nur „bestanden" oder „nicht bestanden" ohne zentrale Erfassung vor. Die Zahlen, die im Netz kursieren, stammen aus Einzelberichten und von Schulen — deshalb steht hier keine.
Die beschränkte Erlaubnis — und ein Missverständnis dazu
Die Erlaubnis kann auf ein Gebiet beschränkt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das 2009 für die Physiotherapie und im Juli 2026 für die Chiropraktik bestätigt — jeweils mit dem Zusatz, dass eine Kenntnisüberprüfung trotzdem erforderlich ist. Für die beschränkte Erlaubnis ist der schriftliche Teil kürzer (28 Fragen in 60 Minuten), der mündliche höchstens 45 Minuten.
Wichtig: Das ist eine Einschränkung, keine Zusatzqualifikation. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2016 entschieden, dass die Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie" zur Täuschung geeignet ist, weil ein Teil des Publikums sie umgekehrt versteht. Wie Du Dich nennen darfst, ergibt sich aus Deinem Erlaubnisbescheid — und das ist eine Frage mit Abmahnrisiko.
Wovon die Praxis lebt
Deine Patienten zahlen selbst — das ist die entscheidende Eigenschaft
Die gesetzliche Krankenversicherung ist strukturell kein Kostenträger. § 11 Abs. 6 SGB V erlaubt den Kassen lediglich, Leistungen nicht zugelassener Leistungserbringer in ihrer Satzung vorzusehen — eine freiwillige Möglichkeit der einzelnen Kasse, keine Regelleistung.
Getragen wird der Umsatz von Selbstzahlern und der privaten Krankenversicherung. Die Heilpraktikerverbände beziffern den Markt auf rund eine Milliarde Euro jährlich, ungefähr hälftig verteilt auf Selbstzahler und PKV — eine Verbandsangabe ohne Jahresangabe, deshalb hier nur als Größenordnung.
Betriebswirtschaftlich heißt das zweierlei. Erstens: Du hast keinen Kostenträger im Rücken, sondern einen Menschen, der jedes Mal neu entscheidet. Zweitens: Der Preis ist frei vereinbar — Du bist nicht an eine Gebührenordnung gebunden.
Das GebüH ist von 1985 — und keine Gebührenordnung
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stammt aus dem Jahr 1985 und wurde nur auf Euro umgestellt. Es ist keine Gebührentaxe mit Rechtsnormcharakter, sondern ein Verzeichnis üblicher Vergütungen als Rechnungshilfe — ohne Mindest- und Höchstsätze.
Verbindlich sind dagegen die Erstattungshöchstbeträge der Beihilfe: Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung nennt für eine eingehende Beratung von mindestens fünfzehn Minuten 18,50 Euro, für einen Hausbesuch bei Tag 24,00 Euro und für eine homöopathische Erstanamnese von mindestens einer Stunde 80,00 Euro.
Diese Beträge deckeln nicht Deinen Preis, sondern die Erstattung. Was darüber liegt, trägt der Patient selbst — und muss ihm vorher klar sein.
Umsatzsteuer: zwei Bereiche, die getrennt gehören
Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei — aber nur, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Nicht befreit sind nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass unter anderem kosmetische Leistungen, ästhetische Anwendungen ohne therapeutisches Ziel, Vortrags- und Lehrtätigkeit, Gutachten sowie reine Präventionsangebote ohne unmittelbaren Krankheitsbezug.
Wer neben der Heilkunde Wellness, Kosmetik, Kurse oder Vorträge anbietet, führt damit zwei umsatzsteuerlich verschiedene Bereiche und muss sie trennen. Das gehört in die Planung und zum Steuerberater, bevor das erste Jahr veranlagt wird.
Der Punkt, der die Akquise verändert
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet genau das, womit man sonst eine Praxis aufbaut
Erfahrungsberichte, Empfehlungsschreiben, Vorher-Nachher-Bilder, Erfolgsgeschichten — das sind die üblichen Werkzeuge, mit denen ein junger Betrieb Vertrauen aufbaut. Bei heilkundlicher Werbung sind sie ganz oder teilweise gesperrt.
- ·§ 3 HWG: irreführende Werbung, insbesondere wenn der Eindruck erweckt wird, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden.
- ·§ 11 Abs. 1 Nr. 3 HWG: Wiedergabe von Krankengeschichten, wenn sie irreführend ist oder zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann.
- ·§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG: Dank-, Anerkennungs- und Empfehlungsschreiben Dritter, wenn sie missbräuchlich oder irreführend erfolgen.
- ·§ 12 Abs. 2 HWG: Werbung gegenüber dem Publikum darf sich nicht auf bösartige Neubildungen, Suchtkrankheiten oder meldepflichtige Krankheiten beziehen.
Die Bewehrung ist deutlich: Verstöße gegen das Irreführungsverbot sind Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, andere Verstöße Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 50.000 Euro. Und über § 17 HWG bleibt das Wettbewerbsrecht unberührt — jeder Verstoß ist zusätzlich abmahnfähig.
Ein Fall, der zeigt, wie eng das ist
Ein Heilpraktiker warb mit der Schilderung eines namentlich genannten Patienten, der nach zwölf Behandlungen völlig schmerzfrei sei: „Meine Schmerzen sind einfach weg."
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte am 08.03.2024 zur Unterlassung. Die Darstellung vermittele den Eindruck, der Heilpraktiker könne selbst scheinbar hoffnungslose Fälle heilen — eine unzulässige Erfolgszusage (Az. 38 O 172/23, nicht rechtskräftig).
Für die Planung heißt das: Der Praxisaufbau läuft über andere Wege — Empfehlung von Mensch zu Mensch, Kooperation, sachliche Darstellung der Verfahren, Erreichbarkeit. Das dauert länger als eine Anzeigenkampagne, und diese Zeit gehört in die Rechnung.
Betriebswirtschaftliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Übrigens ist das Heilmittelwerbegesetz ausdrücklich Prüfungsstoff der amtlichen Überprüfung.
Woran es rechnerisch hängt
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Behandlungszeit ist die Obergrenze
Die Positionen des Gebührenverzeichnisses sind zeitgebunden definiert — eine eingehende Beratung ab fünfzehn Minuten, eine homöopathische Erstanamnese ab einer Stunde. Der Umsatz je Stunde ergibt sich damit direkt aus Behandlungsdauer und vereinbartem Honorar. Mehr Einsatz verschiebt diese Grenze nicht.
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Zwischen Entscheidung und Praxis liegen Jahre
Vorbereitung, ein Prüfungstermin im Halbjahresrhythmus, Kapazitätsgrenzen der Ämter, gegebenenfalls ein zweiter Anlauf — und danach erst der Aufbau eines Patientenstamms. Für diese Zeit brauchst Du eine Antwort auf die Frage, wovon Du lebst. Sie ist bei diesem Beruf die wichtigste des ganzen Plans.
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Der Patientenstamm wächst langsam, und die Werbung hilft nur begrenzt
Weil die wirksamsten Instrumente werberechtlich gesperrt sind (siehe oben), läuft der Aufbau über Empfehlung. Das ist stabil, wenn es einmal steht — aber es braucht länger, als eine Planung mit „Marketingbudget" unterstellt.
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Praxisräume: die Anforderungen sind Landesrecht
Die verbreitete Behauptung, für Heilpraktiker bestehe eine Hygieneplanpflicht nach § 36 Infektionsschutzgesetz, ist so nicht richtig — Absatz 1 nennt Heilpraktikerpraxen nicht. Was gilt, ist eine Kann-Überwachung nach Absatz 2 für Tätigkeiten mit Blutkontakt sowie landesrechtliche Pflichten, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wer invasiv arbeitet, fragt vorher beim Gesundheitsamt nach.
Was eine Heilpraktikerpraxis durchschnittlich umsetzt und was übrig bleibt, lässt sich nicht belegen: Die letzte Kostenstrukturstatistik für Heilpraktikerpraxen des Statistischen Bundesamtes bezieht sich auf das Jahr 2000. Deshalb steht hier keine Zahl. Was sich rechnen lässt, ist Deine Seite: Behandlungen je Woche mal Honorar, minus Kosten, gegen das, was Du privat brauchst.
Private Ausgaben rechnenHäufige Fragen
Brauche ich eine bestimmte Ausbildung?
Rechtlich nicht. Weder das Heilpraktikergesetz noch die Durchführungsverordnung noch die Leitlinien verlangen eine Ausbildung oder eine Mindeststundenzahl — verlangt wird das Bestehen der amtlichen Überprüfung. Heilpraktikerschulen sind entsprechend staatlich nicht geregelt, und über ihre Dauer und Kosten gibt es deshalb auch keine amtliche Erhebung.
Wie lange dauert es bis zur eigenen Praxis?
Länger, als die meisten annehmen. Es gibt zwei Prüfungstermine im Jahr, die Anmeldefristen liegen Monate vorher, und die Gesundheitsämter sind an ihrer Kapazitätsgrenze — Düsseldorf begrenzt auf 120 Plätze je Durchgang, Köln nimmt für 2027 keine Anmeldungen mehr an. Frag als Erstes bei Deinem Amt nach; von dieser Auskunft hängt Dein ganzer Zeitplan ab.
Was kostet die Überprüfung?
Sie ist kommunal geregelt und liegt in den belegten Beispielen zwischen rund 490 Euro (Düsseldorf) und rund 550 Euro (Köln) bei erfolgreichem Abschluss. Wichtig: Auch wer nicht besteht, zahlt — in Köln 325 Euro nach dem schriftlichen und rund 535 Euro nach dem mündlichen Teil.
Kann ich das nebenberuflich machen?
Das solltest Du vorher klären. § 2 Absatz 1 Buchstabe h der Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausgeübt wird. Die Vorschrift steht unverändert im Normtext; wie die Ämter sie heute handhaben, konnte ich nicht klären. Frag beim Gesundheitsamt nach, bevor Du planst.
Zahlen die Krankenkassen?
Die gesetzlichen in aller Regel nicht. § 11 Absatz 6 SGB V erlaubt ihnen nur, solche Leistungen freiwillig in ihre Satzung aufzunehmen — eine Regelleistung ist es nicht. Getragen wird der Umsatz von Selbstzahlern und der privaten Krankenversicherung; die Beihilfe erstattet bis zu festen Höchstbeträgen.
Darf ich mit Erfahrungsberichten meiner Patienten werben?
Nur sehr eingeschränkt. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet unter anderem Erfolgszusagen, die Wiedergabe von Krankengeschichten in irreführender Weise und Empfehlungsschreiben Dritter. Ein Landgerichtsurteil von 2024 hat schon die Schilderung eines einzelnen zufriedenen Patienten als unzulässige Erfolgszusage gewertet. Verstöße sind straf- und bußgeldbewehrt und zusätzlich abmahnfähig.
Diese Seite ordnet die wirtschaftliche Seite einer Praxisgründung. Sie ist keine Rechtsberatung, keine Auskunft zum Berufsrecht und trifft keine Aussage über die Wirksamkeit einzelner Verfahren.
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Dreißig Minuten, in denen wir Deinen Zeitplan bis zur Erlaubnis, die Anlaufzeit danach und Deinen privaten Bedarf zusammenrechnen. Bei diesem Beruf ist die Zeitachse die eigentliche Frage.
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