Wenn Sie sich dazu entschlossen haben sich selbständig zu machen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie hierfür geeignet sind.
Zu den fachlichen Voraussetzungen gehört die Zulassung durch die Ordnungsbehörden, die nur bei erfolgreicher Überprüfung durch den Amtsarzt erfolgt.
Persönliche Voraussetzungen: mindestens Hauptschulabschluss, Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, und das Führungszeugnis darf keine negativen Einträge beinhalten. Die gesundheitliche Eignung muss ebenfalls gegeben sein.
Für eine Selbständigkeit sollten Sie persönliche Kompetenzen wie Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Einsatzbereitschaft, Fleiß, Zielorientierung und Ehrgeiz aufweisen.
Als Selbständiger haben Sie auch viele kaufmännische Aufgaben. Sie müssen Rechnungen schreiben und die Zahlungseingänge kontrollieren. Sie müssen Ihre betrieblichen Abläufe organisieren und sind für die Kalkulation und Buchhaltung verantwortlich. Ihre steuerlichen Abwicklungen können Sie natürlich auch an einen Steuerberater delegieren. Grundkenntnisse des Steuerrechts sollte Sie sich aber auf jeden Fall aneignen.