Die Eröffnung und selbständige Führung eines Fahrradgeschäfts wird durch keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt. Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze (genaue Auskünfte erteilt die Handwerkskammer) darf der Händler auch ohne Handwerkskarte Räder reparieren, die zum Verkauf bestimmt sind. Für Reparaturen an Kundenfahrrädern wird die Eintragung in die Handwerksrolle verlangt.
Für eine Selbständigkeit sollten Sie persönliche Kompetenzen wie Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Einsatzbereitschaft, Fleiß, Zielorientierung und Ehrgeiz aufweisen. Da Sie in einem Fahrrad-/Motorradgeschäft ständig in direktem Kundenkontakt stehen, sollte Sie gute kommunikative Fähigkeit besitzen und durch Ihre offene und freundliche Art überzeugen können.
In einem Fahrradgeschäft fallen auch kaufmännische Aufgaben an. Sie müssen Rechnungen schreiben und die Zahlungseingänge kontrollieren. Sie sollten Ihre betrieblichen Abläufe organisieren und sind für die Kalkulation und Buchhaltung verantwortlich. Ihre steuerlichen Aufgaben können Sie natürlich auch an einen Steuerberater übertragen. Grundkenntnisse des Steuerrechts und der Buchführung sollten Sie sich aber auf jeden Fall aneignen. Denn so behalten Sie einen besseren Überblick über Ihre Finanzen.
Zudem sollte ein Konzept erarbeitet werden, mit dem festgehalten wird, wie der Laden selbst und das Angebot des Geschäftes ausgerichtet sein sollen.