Änderungen bei der Förderung der Gründungs- und Unternehmensberatung
Förderung der Gründungs- und Unternehmensberatung
Zum 01.01.2016 gibt es einige wichtige Änderungen bei den Förderprogrammen zur Gründungsberatung und Unternehmensberatung.
So werden die bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes zusammengelegt.
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Folgende Änderungen sind geplant
- neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland): maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent –
- bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent –
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro Fördersatz: 90 Prozent bundesweit
Weitere Einzelheiten gibt es hier auf der Seite der Bafa.
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